Die Einführung neuer VDE Anschlussregeln, wie der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung), stellt neue Anforderungen an den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen wie beispielsweise Photovoltaikanlagen. Diese Anforderungen müssen erfüllt werden, sofern für die Erzeugungsanlage der Anschluss an das Netz nach dem 27. April 2019 begehrt wurde.
In unserem Webinar informieren wir über die technischen Neuerungen aus der VDE-AR-N 4110 im Vergleich zur bisher noch gültigen BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008.
Sehen Sie sich das Webinar noch einmal in Ruhe an (YouTube, ca. 45 Min.):
Hier können Sie sich die Präsentation herunterladen (PDF, 1.49 MB):
Fragen & Antworten aus dem Chat:
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1. Wie wird die Trennung von Vorgabe Netzbetreiber und dv realisiert?
Gemäß VDE-AR-N 4110 (Kapitel 11.4.14 Netzsicherheitsmanagement) ist zu überprüfen, dass die Wirkleistungsschnittstellen für den Netzbetreiber und für Dritte (z.B. Direktvermarkter) getrennt ausgeführt werden und die Aufrufe durch den Netzbetreiber und durch Dritte für mindestens 18 Monate mit Zeitpunkt, Dauer und Höhe der vorgegebenen Wirkleistung für die Erzeugungsanlage archiviert werden.
Unser EZA-Regler Power Plant Controller (PPC) auf Basis des Reglers blue’Log XC bietet dem Netzbetreiber zur Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung folgende Schnittstellen:
- Digitaleingang (Potentialfreier Kontakt)
- Analogeingang (Stromsignal, z.B. 4 … 20 mA)
- Ethernet (Modbus TCP) 1
- IEC 60870-5-101 /-1042
- IEC 618502
- DNP32
Damit der Direktvermarkter weiterhin wie gemäß EEG 2017 § 20 gefordert, ferngesteuert die Einspeiseleistung regeln kann, bietet unser EZA-Regler Power Plant Controller (PPC) auf Basis des Reglers blue’Log XC die Schnittstelle „Remote Power Control (RPC)“3 an.
Bei dieser Schnittstelle handelt es sich wie bisher (bekannt vom Vorgängerprodukt blue’Log X-1000, X-3000, X-6000) um eine Modbus TCP basierte Schnittstelle, welche es dem Direktvermarkter erlaubt, über eine sichere VPN-Verbindung auf die Anlagenregelung zuzugreifen.
Somit bietet der EZA-Regler Power Plant Controller (PPC) auf Basis des Reglers blue’Log XC zwei getrennte Wirkleistungsschnittstellen für den Netzbetreiber und für Dritte (z.B. Direktvermarkter) und gibt dem Betreiber der Photovoltaikanlage in Kombination mit dem VCOM (Virtual Control Room) die Möglichkeit, ein Logbuch mit den Abregelungsmaßnahmen über die gesamte Lebensdauer der Anlage hinweg vorzuhalten.
1 Softwarelizenz „Modbus Power Control“ erforderlich.
2 Funktionelle Ergänzung um Protokollwandler erforderlich.
3 Softwarelizenz „Remote Power Control (RPC)“ erforderlich.
2. Was ändert sich bei der Fernwirktechnik?
Gemäß VDE-AR-N 4110 (Kapitel 6.3.2 Fernwirk- und Prozessdatenübertragung an die netzführende Stelle) ist für den sicheren Netzbetrieb die Übergabestation auf Anforderung des Netzbetreibers in die Fernsteuerung des Netzbetreibers einzubeziehen.
Ferner führt die VDE-AR-N 4110 mit Anhang C.4 einen beispielhaften Prozessdatenumfang auf. Der konkrete Prozessdatenumfang wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgegeben.
Nach unserer Interpretation der VDE-AR-N 4110 zufolge wird der Einsatz von Fernwirktechnik nicht zwingend vorgeschrieben. Die Erfahrungen aus der aktuellen Praxis zeigen, dass Verteilnetzbetreiber (VNBs) in Abhängigkeit der vereinbarten Anschlusswirkleistung PAV den Einsatz von Fernwirktechnik fordern. So fordert beispielsweise der Verteilnetzbetreiber Bayernwerk Netz GmbH bereits seit dem 01.01.2015 bei Neuanlagen mit PAV ≥ 500 kW den Einsatz von Fernwirktechnik.
3. Bitte erklären Sie noch einmal die separat auszuführende Schnittstelle für die Direktvermarktung. Bisher ging dies über OpenVPN, Portweiterleitung und Lizenz (WEBlog/blue’Log). Geht das dann nicht mehr?
Siehe eingangs erläuterte Frage zur Trennung der Sollwertvorgabe Netzbetreiber und Dritte (Direktvermarkter). Die Modbus TCP basierte Direktvermarkter-Schnittstelle „Remote Power Control (RPC)“ des neuen blue’Log XC ist abwärtskompatibel zur selbigen Schnittstelle der Vorgängerprodukte blue’Log X-1000, X-3000, X-6000. Der Direktvermarkter greift somit weiterhin via VPN auf den EZA-Regler zu, um Abregelungsmaßnahmen einzuleiten. Die Schnittstelle wird weiterhin per Softwarelizenz freigeschaltet.
4. Braucht man dann immer diesen PPC plus blue’Log XC oder soll der PPC nur die Allround Lösung und der XC auch "alleine" verwendbar sein?
Beim blue’Log XC handelt es sich um den Regler für das Wirk- und Blindleistungsmanagement der Erzeugungsanlage. Der Power Plant Controller (PPC) als unser EZA-Regler beinhaltet neben dem Regler blue’Log XC auch das für den geschlossenen Regelkreis erforderliche Messglied. Hier kommt standardmäßig der Netzanalysator Janitza UMG604 zum Einsatz, welcher auch Bestandteil des Komponentenzertifikats zum EZA-Regler ist. Der PPC kann außerdem um weitere Schnittstellen (Digital, Analog, Fernwirkprotokolle) ergänzt werden.
5. Welche Energiezähler oder NAG sind entsprechend den Anforderungen 4110 Anlagenzertifikat B EZA>135kW<950kW verwendbar? Gibt es hier Vorgaben auf Grund der EZA Regler Zertifikate?
Für das vereinfachte Anlagenzertifikat (Anlagenzertifikat B), welches für Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung von 950 kW (135 kW ≤ PAmax ≤ 950 kW) auszustellen ist, sind die Nachweise des Standard-Anlagenzertifikates A (PAmax > 950 kW) nur teilweise zu erbringen. So ist für den Nachweis der statischen Spannungshaltung (Blindleistungsregelung, siehe VDE-AR-N 4110 - Kapitel 11.4.11) ein Vergleich des Blindleistungsvermögens an der EZE-Klemme gemäß Einheitenzertifikat zum PV-Wechselrichter mit den Anforderungen aus 10.2.2 (z.B. Blindleistungsvermögen von bis zu 33 % Pinst wie im Webinar erläutert) ausreichend. Für die Bewertung des EZA-Reglers ist ein sogenanntes Erzeugungsanlagen-Regler-Konzept (z.B. Herstellererklärung zum EZA-Regler) ausreichend.
Die Nachweisführung zur Wirkleistungsabgabe (vgl. VDE-AR-N 4110 – Kapitel 11.4.13) sowie zum Netzsicherheitsmanagement (vgl. VDE-AR-N 4110 – Kapitel 11.4.14) hat hingegen analog zur Nachweisführung zum Standard-Anlagenzertifikates A und damit mithilfe des Komponentenzertifikates zum EZA-Regler zu erfolgen.
Sobald ein Komponentenzertifikat zum EZA-Regler gefordert ist, muss der Power Plant Controller (PPC) neben dem Regler blue’Log XC auch den Netzanalysator UMG 604 beinhalten, da diese Gerätekombination im Rahmen der Typprüfung gemäß FGW TR3 Rev. 25 physikalisch vermessen wurde und sich ein Auszug der Messergebnisse im Komponentenzertifikat wiederfinden wird.
Bitte beachten Sie außerdem, dass gemäß VDE-AR-N 4110 Messwandler zum Zwecke der Blindleistungsregelung (statische Spannungshaltung) mindestens die Genauigkeitsklasse 0,5 aufweisen müssen. Bei einer maximalen Scheinleistung SAmax > 1 MVA müssen die Messwandler die Genauigkeitsklasse 0,2 ober besser aufweisen (vgl. VDE-AR-N 4110 - Kapitel 6.2.2.7 Wandler).
6. Gibt es dazu dann zwei verschieden Logbuchregister?
Das Logbuch zur Vorhaltung der Abregelungsmaßnahmen wird im VCOM (Virtual Control Room) bereitgestellt. Hier können wie von der VDE-AR-N 4110 gefordert, die Sollwertvorgaben des Netzbetreibers und des Direktvermarkters für mindestens 18 Monate (VCOM archiviert die Abregelungsmaßnahmen über die gesamte Lebensdauer Ihrer Anlage) mit Angabe von Zeitpunkt, Höhe und Dauer der Leistungsbegrenzung archiviert werden, damit der Betreiber seiner Nachweispflicht gegenüber dem Netzbetreiber nachkommen kann.
7. Kann der "neue" blue’Log XC direkt über das IEC 101er bzw. 104er Protokoll kommunizieren?
Zur Kommunikation mit der Netzbetreiber-Fernwirktechnik via Fernwirkprotokoll IEC 60870-5-101 /-104 wird der Power Plant Controller (PPC) neben dem Regler blue’Log XC funktionell mit einem Protokollwandler ergänzt. Die Kommunikation zwischen blue’Log XC und Protokollwandler erfolgt unter der Nutzung der Schnittstelle Modbus Power Control via Modbus TCP.
8. Bis wann gibt es Schulungen dazu von euch?
Ab März 2019 bieten wir blue’Log Hardwareschulungen zu den neuen Produkten blue’Log XM/XC an.
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